wenn der Schadenersatz nicht greift
Ihre Rechte bei der Inanspruchnahme Ihres Kaskovertrages richten sich nach den Vereinbarungen, welche Sie mit Ihrem Versicherer abgeschlossen haben. Hier gelten nicht Schadenersatzrecht sondern vertragliche Vereinbarungen. Diese sind regelmäßig in den sogenannten AKBs (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) festgelegt.
Im Nachfolgenden beziehen wir uns auf die Muster-AKB des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.). Bitte beachten Sie, dass Ihr Versicherungsvertrag davon abweichen kann.
... der Teilkaskoversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst regelmäßig folgende Ereignisse:
• Brand und Explosion
• Entwendung
• Sturm, Hagel, Blitzschlag
• Überschwemmung
• Zusammenstoß mit Haarwild
• Glasbruch
• Kurzschlussschäden an der Verkabelung
... der Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung deckt die gleichen Schäden wie die Teilkaskoversicherung ab. Zusätzlich aber auch:
• Unfall
• Mut- oder böswillige Handlungen