Haftpflicht oder Kasko

Wo liegen die Unterschiede?

Die Regulierung eines Unfallschadens hängt maßgeblich davon ab, ob der Unfall fremdverschuldet verursacht wurde - und somit das Schadenersatzrecht zum Tragen kommt - oder ob Sie Versicherungsleistungen aus einer freiwillig abgeschlossenen Kaskoversicherung in Anspruch nehmen wollen.


(1) Haftpflichtversicherung

Nachdem bei einem Verkehrsunfall, insbesondere bei Personenschäden, schnell hohe Summen als Schadenersatzleistung entstehen können, hat der Gesetzgeber hierfür - zum Schutz der Geschädigten und des Schädigers - eine Pflichtversicherung vorgesehen. Das ist die Haftpflichtversicherung, welche für jedes Fahrzeug abgeschlossen werden muss, bevor es am Straßenverkehr teilnehmen darf. Diese Haftpflichtversicherung tritt bei der Regulierung eines Unfallschadens an die Stelle des Schädigers und deshalb sind Ansprüche aus dem Unfall bei dieser Versicherung geltend zu machen.


(2) Schadenersatzrecht


§ 823 Schadenersatzpflicht

 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz das daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 249 Art und Umfang des Schadenersatzes 

 

Satz 1: Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. 

 

Satz 2: Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

(3) Kaskoversicherung

Ein Fahrzeug ist regelmäßig ein Gegenstand von (relativ) hohem Wert, so dass es Sinn machen kann, diesen Gegenstand durch einen freiwilligen Versicherungsvertrag vor gewissen Gefahren zu schützen. Nachdem diese Situation sehr oft eintritt, haben sich Standardverträge dafür eingebürgert, die sogenannten AKB (Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeugversicherung). Seit der Deregulierung des Marktes für Kfz-Versicherungen Mitte der neunziger Jahre sind die Versicherungsunternehmen aber dazu übergangen, von den Standardverträgen mehr und mehr abzuweichen. Heute müssen Sie den Inhalt der Kaskoversicherungs-Police genau kennen, um beurteilen zu können, welche Ersatzleistung im Einzelfall geschuldet wird. Es gilt also Vertragsrecht und es kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde.


(4) Vertragsrecht


§ 823 Schadenersatzpflicht

 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz das daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

 

§ 249 Art und Umfang des Schadenersatzes 

 

Satz 1: Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. 

 

Satz 2: ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.