Nutzen Sie unsere Leistungen im Schadensfall!
Der Unfallgutachter ist Garant dafür, dass Sie auch bei späteren Beanstandungen zu Unfallhergang und -höhe auf eine gutachterliche Beweissicherung zurückgreifen können.
Das Schadengutachten ist nicht eine bloße Schadenkalkulation, sondern beinhaltet Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenhergang, zum Reparaturweg und zu allen schadenrelevanten Werten.
Nur das unabhängige Schadengutachten ermittelt neben den Reparaturkosten auch merkantile Wertminderung, Wertverbesserung, Abzüge, Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Das Gutachten ist die Grundlage zur Ermittlung der Höhe des Schadens insbesondere auch bei fiktiver Abrechnung. Der Geschädigte hat hier Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Kosten, die letztlich nur durch einen Gutachter sachgerecht ermittelt werden können.
Es gibt kaum einen Schadenfall, bei dem es im Rahmen der Regulierung nicht zu Abzügen der regulierenden Versicherung kommt. Nur wenn ein fundiertes Gutachten erstellt wurde, ist es möglich, sich gegen die Abzüge erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Nach der Rechtbesprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuziehen, um auszuschließen, dass der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet. Das Recht auf Hinzuziehung des Gutachters gilt auch dann, wenn der Versicherer ausdrücklich darauf verzichtet, dass ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Es ist nicht das Recht des Schädigers, sondern das Recht des Geschädigten, einen unabhängigen Fachmann mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
Hochkomplexe Karosserietechnik und Fahrzeugelektronik sowie modernste Werkstoffe wie Karbon und ultrahochfester Stahl führen dazu, dass häufig der Umfang eines KFZ-Unfallschadens für den Laien nicht erkennbar ist. Erst der Sachverständige veranlasst die notwendigen Untersuchungsmaßnahmen für eine umfassende Schadenfeststellung mit korrektem Kostenvorschlag - wie beispielsweise Fehlerspeicherauslese oder Achs- und Karosserievermessung. Schon aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es geboten, nach einem Verkehrsunfall die Schäden begutachten zu lassen.
Das Gutachten nimmt explizit Stellung zu reparierten oder unreparierten Vorschäden, zum Fahrzeugzustand und zur dokumentierten Laufleistung. Diese Faktoren beeinflussen den Wert des Fahrzeuges unter Umständen erheblich.
Es ergibt keinen Sinn, sich auf die Vorgaben des Schädigers einzulassen. Der Schädiger sollte nicht auch noch die Höhe des Schadens ermitteln, für den er selbst einzutreten hat.
Aus diesem Grund werden die Kosten für das Sachverständigengutachten durch den Unfallverursacher getragen, soweit nicht ganz klar ein Bagatellschaden vorliegt. Dieser kann aktuell mit ca 100,00 Euro beziffert werden. Überlassen Sie diese Eingrenzung dem Sachverständigen, dieser kann diese Eingrenzung treffen. Eine mögliche Wertminderung ist auch bei einem Bagatellschaden ggf. zu ermitteln. Bei modernen Fahrzeugen dürfte in der Regel ein sogenannter Bagatellschaden ausgeschlossen sein.
Alle Parteien profitieren von einem qualifizierenden Unfallgutachten, das weisungsfrei erstellt wurde. Es gewährleistet eine zügige Regulierung des Unfallschadens auf "gleicher Augenhöhe".